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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Kunden und Geltungsbereich 

Alle Angebote gelten ausschließlich für den gewerblichen, selbständig beruflichen oder behördlichen Bedarf (z. B. Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe, Behörden und vergleichbare Personen und Institutionen). Abweichende Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich durch uns bestätigt werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bis zur Einbeziehung neuer Bedingungen auch für alle gleichartigen künftigen Verträge über Lieferungen.

2. Vertragsschluss 

Unsere Angebote im Katalog und auf unseren Internetseiten sind freibleibend. Ein Vertrag zwischen uns und dem Kunden kommt regelmäßig durch die Bestellung des Kunden einerseits und durch unsere Annahmeerklärung, z.B. durch die Lieferung der bestellten Ware oder die gleichlautende Auftragsbestätigung durch uns andererseits zustande. Reagieren wir nicht innerhalb von zehn Tagen, so gilt die Bestellung als abgelehnt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. 

3. Preise 

Alle Preise sind EURO-Preise. In den Preisen ist die jeweils gesetzlich vorgeschriebene Umsatz- (Mehrwert-) Steuer nicht enthalten, soweit nicht anders angegeben. Obwohl wir bemüht sind, unsere Preise während der Geltungsdauer des aktuellen Kataloges konstant zu halten, gelingt uns dies nicht immer. Besonders bei Produkten, die starken Rohstoffpreisschwankungen unterliegen (z. B. Kunststoffe, Aluminium), sind vor Vertragsschluss Preisänderungen zum Katalog bzw. Internet möglich.

4. Zahlungsweise 

Der Besteller hat die gekaufte Ware im Voraus per Banküberweisung, PayPal oder Kreditkarte an BAUER Lagertechnik GmbH zu bezahlen. Bei Neukunden bestehen wir auch beim Kauf auf Rechnung auf eine Vorauskasse. Bei Zahlungsverzug oder Stundung sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen; die Geltendmachung weiterer Schäden ist nicht ausgeschlossen. Abhängig von Bonität, Auftragsgegenstand, Auftragsvolumen und Auftragslaufzeit behalten wir uns vor, eine davon abweichende Zahlungsweise oder eine zusätzliche Absicherung unserer Vorleistungen zu erbitten. Wechsel und Scheck-Wechsel-Verfahren bedürfen vor Kaufabschluss einer besonderen Vereinbarung.

5. Eigentumsvorbehalt 

Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt – soweit ein solches im Lieferland wirksam vereinbart werden kann – nach den folgenden Regeln:

a. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verpflichtungen aus sämtlichen erfolgten Lieferungen getilgt hat. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung.

b. Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung erfolgen stets für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, jedoch ohne uns zu verpflichten. Erlischt das ursprüngliche Eigentum, so geht das Miteigentum an der eigentlichen Sache als neue Vorbehaltsware wertanteilsmäßig auf uns über, der Kunde verwahrt die eigentliche Sache für uns kostenfrei.

c. Der Kunde wird widerruflich ermächtigt, die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Warenverkehr bei Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts zu veräußern. Die aus einem Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) entstehenden Forderungen werden bereits jetzt sicherungshalber (bei Miteigentum bzw. weiteren Rechnungsposten wertanteilsmäßig) an uns abgetreten. Der Käufer wird widerruflich ermächtigt, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen für unsere Rechnung einzuziehen.

d. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

e. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden (§§ 323, 324 BGB), insbesondere bei Zahlungsverzug trotz fruchtlosem Ablauf einer gesetzten Zahlungsfrist, vom Vertrag zurückzutreten und in diesem Fall die Vorbehaltsware heraus zu verlangen bzw. sonstige Sicherungsmittel einzufordern sowie die Ermächtigung zum Weiterverkauf und die Einzugsermächtigung für abgetretene Forderungen zu widerrufen, die sofortige Offenlegung einer evtl. Abtretung zu verlangen sowie vom Kunden die zum Einzug der abgetretenen Forderungen erforderlichen Auskünfte und Unter lagen anzufordern.

6. Telefonische Bestellung 

Gerne nehmen wir Ihre Bestellung auch telefonisch entgegen. Wenn Sie aus innerbetrieblichen Gründen als Bestätigung noch

einmal schriftlich oder elektronisch bestellen, verweisen Sie bitte unbedingt an gut sichtbarer Stelle auf die “telefonische Bestellung vorab”. Ansonsten müssten wir diesen Auftrag in unserer Abwicklung als selbständigen Auftrag ansehen und bei zu später Stornierung auf seiner Erfüllung bestehen.

7. Lieferung 

Bei den angegebenen Fristen handelt es sich – soweit nicht anders angegeben – um den Zeitraum bis zur Anlieferung. Da ein Teil unserer Produkte auftragsbezogen und periodisch gefertigt wird, sind die angegebenen Fristen ca. Werte. Richtige und recht zeitige Selbstbelieferung trotz rechtzeitigem Deckungsgeschäft und höhere Gewalt sind vorbehalten, ausgenommen bei Übernahme des Beschaffungsrisikos. 

8. Angaben über Maße, Gewichte etc. 

Angaben über Maße, Gewichte, Tragkraft, Fassungsvermögen und ähnliche Sacheigenschaften können nur annähernd maßgeblich sein. Wenn aus bestimmten Gründen diese Werte für Sie von ausschlaggebender Bedeutung sind, lassen Sie sich dies von uns als “Zusicherung” schriftlich bestätigen. Dem Kunden zumutbare Änderungen der Produkte durch technische, umweltschützende oder qualitätsfördernde Weiterentwicklungen sind vorbehalten

9. Montage 

Wenn aus transporttechnischen oder Transportkosten sparenden Gründen eine zerlegte Anlieferung vorteilhaft ist, sehen wir diese vor. Eine Montage erfolgt in diesen (einfachen) Fällen durch unsere Kunden. Beifügung und Umfang einer Montageanleitung machen wir von der Schwierigkeit der Montage unter Zugrundelegung von durchschnittlichen handwerklichen Fähigkeiten beim Kunden abhängig. Großmontagen können durch uns oder Subunternehmer durchgeführt werden. Diese Kosten sind auftragsbezogen und werden separat berechnet.

10. Transport 

Mit der Übergabe der von Ihnen bestellten Ware an den Frachtführer (Post, Bahn, Spediteur o.ä.) geht das Transportrisiko auf Sie über. Wenn es für eine zügige Abwicklung vorteilhaft und ökonomisch sinnvoll erscheint, nehmen wir auf unsere Kosten Teillieferungen vor. Dies insbesondere, wenn die Lieferzeit verschiedener Produkte stark voneinander abweicht, damit Sie so schnell wie möglich Ihre Ware erhalten. In vielen Fällen haben unsere Lieferanten eine Frachtversicherung abgeschlossen. Um evtl. Versicherungsleistungen nicht zu gefährden, verhalten Sie sich daher bei Transportschäden bitte gemäß dem jeder Sendung beiliegenden Merkblatt.

11. Mängelhaftung 

Im kaufmännischen Verkehr gelten die handelsrechtlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§ 377 HGB), ansonsten zeigen Sie uns offensichtliche Mängel bitte innerhalb 1 Woche nach Lieferung an, nicht offensichtliche innerhalb 1 Woche nach Feststellung. Unsere Produkte unterliegen ansonsten und vorbehaltlich Ziff. 12. den gesetzlichen Mangelhaftungsvorschriften, es sei denn, am jeweiligen Produkt oder einer Produktgruppe ist eine andere Gewährleistungsfrist ausgewiesen. Die gesetzliche Mängelhaftung bleibt durch evtl. eingeräumte Garantien der Hersteller o. ä. unberührt. 

12. Sonstige Haftung 

a. Wir haften bei Vorliegen einer gesetzlichen Haftungsnorm im Rahmen des Vertragsverhältnisses auf Ersatz von Schäden bzw. auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die durch uns, unsere gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind, nur bei Vorsatz oder grobem Verschulden oder bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Pflichten, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf). Außer bei Vorsatz oder grobem Verschulden ist die Haftung bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht höchstens auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.

b. Ansprüche nach dem Produkthaftungs- oder Produktsicherheitsgesetz, wegen schuldhafter Herbeiführung von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, wegen arglistiger Täuschung, auf Schadensersatz statt der Leistung bei erheblichen Pflichtverletzungen, für die verschuldensunabhängige Mängelhaftung, wegen verschuldeter Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit, aufgrund einer übernommenen Garantie oder für ein übernommenes Beschaffungsrisiko bleiben insgesamt unberührt.

c. Die Haftungsregelung erstreckt sich auch auf die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

13. Rücknahme/Umtausch 

Rücknahmen oder Umtausch, die nicht auf einem Mangel beruhen und auf die keine sonstige gesetzliche Rechtsansprüche bestehen, sind nur möglich, wenn ein Rücktritts recht vereinbart wurde. Sofern nichts Anderes vereinbart wurde, haben Sie bei Rücktritt die gesamten daraus entstehenden Kosten zu tragen. Voraussetzung ist stets der einwandfreie Zustand der auf Ihr Risiko zurückgesandten Ware. Ohne gesetzlichen Anspruch oder entsprechende Absprache zurückgesandte Ware können wir nicht anerkennen. Eine Gutschrift kann nur dann erfolgen, wenn uns eine gültige Steuernummer des Auftraggebers vorliegt.

14. Gerichtsstand, anwendbares Recht 

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand der Sitz unseres Unternehmens. Das gilt auch, wenn der Kunde seinen allgemeinen Gerichtsstand im Ausland unterhält. Wir sind auch berechtigt, den Kunden an jedem anderen Ort zu verklagen, an dem ein sonstiger gesetzlicher Gerichtsstand besteht. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Zwingendes Recht im Sitzland bzw. im Land des Wohnsitzes des Kunden bleibt unberührt.

15. Inkassoklausel 

Soweit unsere Forderungen überfällig sind und das kaufmännische Mahnverfahren zu keinem Erfolg geführt hat, sind wir bzw. ein evtl. Abtretungsempfänger berechtigt, einen Inkassodienst mit der Geltendmachung der Forderungen zu beauftragen.

Stand März 2017

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